Öffnungszeiten

Der NaturErlebnispark auf der Schwägalp ist das ganze Jahr zugänglich. Der Eintritt ist kostenlos. Hunde sind willkommen, müssen jedoch überall an der Leine geführt werden.

Über den aktuellen Zustand der Wege und über die Angebote können Sie sich telefonisch informieren.

Tel. +41 (0)71 365 65 65

Fahrplan der Schwebebahn

Anreise mit dem Auto

  • Anreise ohne Autobahnvignette möglich
  • Ganzjährig gut ausgebaute und geräumte Strassen
  • Genügend kostenlose Parkplätze bei der Talstation
  • Vier Behinderten-Parkplätze direkt bei der Talstation
  • Parkplätze für Reisebusse direkt bei der Talstation

Elektro-Tankstellen
Im Aussenbereich der Parkgarage vom «Säntis– das Hotel» befinden sich zwei Elektro-Tankstellen.
Die Elektro-Tankstellen können wie folgt benutzt werden:

  • Über Evpass (App oder Karte)
  • Über den Swisspass der SBB
  • Über einen Partner von Intercharge (App oder Karte)

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Nehmen Sie den Zug nach Urnäsch oder Nesslau. Anschliessend bringt Sie das Postauto bis zur Schwägalp.

SBB Fahrplan

Weitere Informieren zu Fahrzeiten und Preisen finden Sie bei den  Appenzeller Bahnen.

Reisende mit Handicap

Der NaturErlebnispark ist nur teilweise mit dem Rollstuhl befahr- und begehbar. Die Wege entsprechen nicht den Normen und eine kräftige Person zum Schieben des Rollstuhls ist erforderlich.

Folgende Themenwege sind mit dem Rollstuhl zugänglich:

  • Geologie-Steinpark (ca. 200 m)
  • Wald (Wir empfehlen den Weg im Gegenuhrzeigersinn zu starten, da er ein steiles Wegstück, ca. 50 m enthält.)

Reisende mit Handicap können sich auf der Schwägalp und dem Säntisgipfel ungehindert bewegen. Wir sind auf Ihre Bedürfnisse eingestellt, halten rollstuhlgängige Lösungen bereit und helfen Ihnen gerne weiter.

ROUTENPLANER

 Planen Sie Ihre individuelle Reiseroute online mit Google Maps.

Verhaltensregeln

Der NaturErlebnispark Schwägalp/Säntis gehört zu den schönsten Naturlandschaften in der Bodenseeregion. Helfen Sie mit, dieses einzigartige Juwel zu erhalten.

Das Nichtbeachten der Verhaltensregeln wird durch den Gesetzgeber mit Strafen geahndet.

Schutzgebiete und Verordnungen