Natur
Auf der Schwägalp treffen verschiedene Interessen zusammen. Die Landschaft ist geprägt von der traditionellen Alpwirtschaft mit 27 Hütten-Rechte, die sich in die Genossenschaften «Chli Schwägalp» und «Grosse Schwägalp» teilen. Mit der Infrastruktur der Säntis-Schwebebahn ist die Schwägalp aber auch eine der wichtigsten Tourismusregionen im Appenzellerland und für viele Besucher und Besucherinnen ein landschaftliches Aushängeschild für die voralpine Landschaft. Ausserdem liegt das Gebiet in der Moorlandschaft «Schwägalp» und ist auch im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgenommen, weswegen der Natur- und Landschaftsschutz eine grosse Rolle spielt.
Der Verein «Naturforschungspark Schwägalp/Säntis» versucht alle Nutzungen des Gebiets in ein nachhaltiges Gleichgewicht zu bringen und mit der Angebotspalette des «NaturErlebnisparks» die Werte des Gebiets einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
BLN-Gebiet «Schwägalp / Säntis»
Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) von nationaler Bedeutung bezeichnet die wertvollsten Landschaften der Schweiz. Bund und Kantone sind gesetzlich verpflichtet, den natur- und kulturlandschaftlichen Charakter dieser Gebiete und ihre prägenden Elemente ungeschmälert zu erhalten. Das gesamte Säntisgebiet, vom Toggenburg bis ins Rheintal, zählt mit seiner ausserordentlich hohen Lebensraumvielfalt vollständig zum Bundesinventar. Es gilt die charakteristische Landschaft in diesem Raum zu erhalten.
Moorlandschaft Schwägalp
Die Moorlandschaft Schwägalp erstreckt sich auf einer Länge von 11 km am Nordfuss des Säntismassivs (Kantone AI, AR, SG). An der breitesten Stelle misst sie gut 3.5 km. Sie ist als Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung als Ganzes auf Stufe eidgenössischer Bundesverfassung geschützt. Gestaltung und Nutzung der Moorlandschaft sind nur möglich, solange sie im Einklang mit der Landschaft sind.
Jagdbanngebiet und Wildruhezone Säntis
Jagdbanngebiete dienen der Erholung und dem Schutz von Wildtieren. Neben dem Jagdverbot innerhalb der Schutzgebietgrenze gilt auch ein Störungsverbot. Es gelten Bestimmungen wie die Leinenpflicht, das Weggebot, das Verbot von Drohnen und freiem Campieren, um den Schutz der Wildtiere zu gewähren. So finden seltene und bedrohte Arten einen Rückzugsort ohne menschliche Störungen. Eine Liste mit allen Bestimmungen, die im NaturErlebnispark gelten, finden sie hier in den Verhaltensregeln.
Waldreservate
Im westlichen Teil des NaturErlebnispark Schwägalp/Säntis liegen mehrere Waldreservate, die zusammen ein wertvolles Rückzugsnetz für Flora und Fauna bilden:
- Kreisalpen (Sonderwaldreservat, Kanton St. Gallen)
- Schwägalp–Bruggerwald (Natur- und Sonderwaldreservat, Kanton Appenzell Ausserrhoden)
- Petersalp (Natur- und Sonderwaldreservat, Kanton Appenzell Ausserrhoden)
Naturwaldreservate haben das Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen. Deshalb wird dort auf forstlichen Unterhalt verzichtet, sodass sich der Wald frei und natürlich entfalten kann. In Sonderwaldreservaten hingegen erfolgen gezielte Eingriffe, um gefährdete Arten zu fördern. Das sind meist Arten, die auf viel Licht und Wärme angewiesen sind. So wurden zum Beispiel im «Cholwald» auf der Schwägalp zusammen mit Kanton und WWF Aufwertungen für das Auerwild umgesetzt. Dafür wurde der Wald aufgelichtet und Strukturen gefördert, um den Vögeln die Nahrung, Deckung und Ruhe zu bieten, die sie zum Überleben brauchen.
Schau tief in die Natur und dann wirst du alles besser verstehen.
Albert Einstein